HNO-Facharztcheck

Das Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde umfasst den Bereich von der Schädelbasis bis hinab zum Schlüsselbein. In diesem Bereich befinden sich die Organe Ohr mit Hör- und Gleichgewichtsorgan, die Nase mit Riechorgan und Nebenhöhlen und der Rachen mit dem Geschmackssinn sowie der komplizierten Schluckfunktion. Außerdem gehört der Kehlkopf mit der Stimmbildung zum HNO-Fachgebiet, ebenso die Gefäß- und Nervenstränge, die vom Gehirn kommend durch den Hals in den Körper ziehen. Schilddrüse, Mund und Augen werden außer von HNO-Ärzten auch von Endokrinologen, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Augenärzten betreut. Die Allergologie ist ein eigenständiges Fachgebiet innerhalb der HNO-Heilkunde. HNO-Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ haben eine entsprechende Zusatzausbildung und Prüfung durchlaufen.

Mögliche Funktionsstörungen – ein Überblick

Eine häufige Einschränkung im HNO-Fachgebiet ist ein nachlassendes Hörvermögen. Dies wird von den Patienten oft erst spät bemerkt, weil tiefe Töne auch bei stärkeren Hörminderungen oft noch normal gehört werden. Nachlassende Funktion der Gleichgewichtsorgane ist vor allem bei älteren Patienten ein Problem. Auch das Riechvermögen nimmt mit zunehmendem Alter ab. Vielen Menschen ist diese Abnahme nicht bewußt. Nasenatmungsbehinderungen durch eine verbogene Nasenscheidewand, durch Polypen oder aber durch unerkannte Allergien sind ebenfalls häufige Befunde in allen Altersgruppen. Ebenso finden sich sehr oft Knoten in der Schilddrüse – die allerdings glücklicherweise meist harmlos sind.

Der Facharztcheck

Der HNO-Facharztcheck umfasst eine ausführliche Screeninguntersuchung des HNO-Fachgebietes.
Hierzu gehören:

  • HNO-Spiegeluntersuchung einschließlich Endoskopie Nase + Rachen + Kehlkopf
  • Ultraschalluntersuchung von Hals und Schilddrüse
  • Hörprüfung
  • Prüfung der Gleichgewichtsorgane
  • Allergietest auf der Haut
  • Erstellung eines Berichtes mit allen Untersuchungsergebnissen. Die Ergebnisse werden als Ausdruck bzw. Videodatei/CD ausgehändigt.

Kosten, Risiken und Nebenwirkungen

 Arztkosten (nach GOÄ, Stand 03/2018): 332,44 EUR

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Eine Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherungen erfolgt nur nach vorheriger Rückfrage: Vorsorgeuntersuchungen bei beschwerdenfreiem Patienten sind auch hier meist keine vertragliche Leistung. Sollten sich bei der Screeninguntersuchung krankhafte Befunde zeigen, dann ist eine vom Patienten gewünschte weitere Abklärung bzw. Behandlung selbstverständlich eine reguläre Kassenleistung – sowohl bei der privaten als auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung.